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JUBPA Kleinbusse

Verleihbestimmungen K L E I N B U S S E Jugendbüro Passeier

  • Die Kleinbusse (9-Sitzer) des Jugendbüro Passeier stehen in erste Linie für Aktivitäten des Vereins Jugendbüro Passeier zur Verfügung.
  • Sie werden auch an die Mitgliedsvereine des Jugendbüro Passeier (Netzwerk Jugendarbeit Passeier) in den umliegenden Mitgliedspfarreien und Mitgliedsgemeinden verliehen, welche Jugendarbeit betreiben.
  • Die Busse können maximal 10x pro Jahr pro Mitgliedsverein ausgeliehen werden.
  • Die Busse können maximal 1 Monat im Voraus ausgeliehen werden.
  • Vor der Übernahme des Kleinbusses muss der*die Ausleiher*in und somit der*die Fahrer*in das Verleihformular ausfüllen und unterschreiben und eine Kopie des Führerscheines beilegen.
  • Der*die Fahrer*in muss mindestens 3 Jahre im Besitz des Führerscheins sein.
  • Die Busschlüssel Ver- und Rückgabe erfolgt an den telefonisch oder im Büro vereinbarten Terminen.
  • Im Fahrtenbüchlein sind alle angeforderten Felder verlässlich auszufüllen.
  • Der 9-Sitzer VW Bus hat seinen Standort in der Gemeinde St. Leonhard.
  • Der 9-Sitzer FORD Bus hat seinen Standort in der Gemeinde Moos.
  • Die Busse werden vollgetankt und sauber an den jeweiligen Standorten übergeben und sind somit auch wieder dort vollgetankt und sauber zurückzubringen.
  • Im Sommer gilt ein Ausleihstopp, da die Busse für die Sommerprogramme benötigt werden.

Verleihkalender JUBPA Kleinbusse